Die Leistungen sind durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Für die Kostenübernahme von SAPV wird eine ärztliche Verordnung des Muster 63 „Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)“ nach Maßgabe der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese kann sowohl der Haus- und Facharzt als auch der Stationsarzt bei Entlassung aus dem Krankenhaus erstellen.
Sind Sie privat versichert, muss die Kostenübernahme mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserer Koordination unter der Rufnummer 0212 – 2265036-2 in Verbindung oder schreiben Sie eine Nachricht unter folgender Mail Adresse: